Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heuberg Alpaka Margit und Lara Fee Naumann GbR
Stand Februar 2023
§ 1 Vertragsgrundlagen
Mit der Buchung von einer Aktivität bei den Heuberg Alpakas, werden von Ihnen und allen an der Aktivität teilnehmenden Personen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
Diese Vertragsbedingungen gelten für jeden Besuch und für den Aufenthalt in unseren Einrichtungen sowie bei dem Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb unseres Geländes. Auch für unsere ausländischen Gäste gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist Heuberg Alpaka GbR als Institution. Wenn Sie allein oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, und ähnlichen Gruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.
§1.2 Vertragsverhältnis
Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.
Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung der Heuberg-Alpakas, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Seiten der Heuberg-Alpakas, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.
§ 2 Gebühren und Rücktritt
Wird eine Tour seitens des Gastes (aus welchen Gründen auch immer), vorzeitig abgebrochen, wird der vereinbarte Preis für diese Person trotzdem fällig.
Ist ein Gast verhindert der gebuchten Tour beizuwohnen, so hat er die Möglichkeit die Buchung auf eine andere Person zu übertragen.
Eine Absage ist bis zu 72 Stunden vor Tour-Begin ohne Stornogebühren möglich. Danach werden 50% der Teilnahmegebühren fällig.
Bei Absagen am gleichen Tag der gebuchten Tour werden 100% der Teilnahmegebühr fällig.
Wird eine Tour von Seiten der Heuberg-Alpakas wegen schlechten Wetters (Starksturm, Starkregen, hohe Schneelast oder übermäßige Hitze) abgesagt, erhalten die Tour-Teilnehmer einen Ersatztermin. Dieser wird individuell abgesprochen.
§ 3 Zutritt
§ 3.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder unter 14 Jahre dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen auf unserem Gelände und unseren Weiden aufhalten.
§ 3.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Die Heuberg-Alpakas sind eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Dieser Zugang kann ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese Personen auch während einer laufenden Veranstaltung unserer Räumlichkeiten verwiesen werden.
§ 3.3 Hunde
Hunde dürfen unsere Touren leider nicht begleiten. Auf dem Gelände sind Hunde nur nach vorheriger Absprache und an einer Leine erlaubt.
§ 4 Sicherheit
Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindern, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und den Wiesen sowie während unseren Alpaka-Wanderungen und anderen Angeboten geschieht auf eigene Gefahr. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern haften für ihre Kinder.
Regenschirme sind während der Wanderung aus Sicherheitsgründen für Tiere und Menschen nicht erlaubt. Bitte verwenden Sie bei leichtem Regen eine Regenjacke oder ähnliche Schutzkleidung.
Kleidung: Wir sind auch auf Schotterwegen und Wiesenwegen unterwegs. Deshalb bitte geeignetes, festes Schuhwerk tragen. Wir empfehlen lange Beinkleidung.
§ 5 Füttern und Streicheln von Tieren
Das Füttern und Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Den Tieren darf ausschließlich das von uns zur Verfügung gestellte Futter gefüttert werden.
§ 6 Alpaka Wanderungen
Tiergefahr: Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern mit Alpakas hinweisen. Alpakas können treten, deshalb halten Sie bitte immer Abstand zu dem Alpaka, das vor Ihnen läuft. Alpakas können sich auch erschrecken und dabei einen Sprung in die Höhe machen. Bleiben Sie gelassen, denn ein Erwachsener hat mehr Kraft, als ein Alpaka.
In unberührten Naturlandschaften, wie wir sie für unsere Wanderungen nutzen, kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen. Beispielhaft aufgeführt sind dabei: • Wetterumschwünge • Verletzungen durch Stolpern • Insektenstichen • Hitze, usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen kommen kann. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice.
Jeder Gast ist selbst für die entsprechende Wahl von Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe gehen zu Lasten des Gastes. Siehe den Punkt Sicherheit
§7 Verlust von Gegenständen
Wir übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände unserer Besucher. Für mitgeführtes Gepäck, sowie mitgeführte und abgestellte Gegenstände auf unseren Flächen wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit unserer Zustimmung oder in Kenntnis von uns erfolgt.
§ 8 Schadensmeldungen
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen der Institution Heuberg-Alpaka anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
§ 9 Fotografieren und Filmen
Gerne dürfen Sie Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen, auch bei Internetplattformen wie Instagram, Youtube oder Facebook, sowie eine gewerbliche Nutzung von Fotografien, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine fremden Personen fotografieren. Uns ist es hingegen erlaubt, Aufnahmen von Wanderungen oder anderen Aktivitäten zu machen, auch wenn Personen zu erkennen sind, und diese zum Zwecke der eigenen Werbung, auch im Internet zu nutzen. Falls dies von Seiten eines Teilnehmers nicht gewünscht ist, so muss dies vor Beginn der Aktivität schriftlich bei uns eingehen.
§ 10 Nutzung von Mobiltelefonen
Alpaka Aktivitäten, insbesondere Wanderungen mit Alpakas dienen dazu, dem Stress des Alltags zu entfliehen. Daher sind Mobiltelefone während unserer Aktivitäten auf lautlos zu schalten.
§11 Gutscheine
Gutscheine sind 1,5 Jahre (18 Monate) gültig. Sie sind so lange einlösbar, wie Aktivitäten von den „Heuberg-Alpakas“ angeboten werden. Verbindliche Buchungen für Aktivitäten sind auch im Falle eines Gutscheines erforderlich. Wenn eine Wanderung zur Einlösung eines Gutscheins vereinbart wurde, ist diese fest gebucht. Es gelten gleiche Rahmenbedingungen zur Stornierung wie bei einer anderen Buchung (vgl. § 2 Gebühren und Rücktritt). Ein Gutschein kann nur einmal eingelöst werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich, auch nicht bei Restbeträgen.
§ 12 Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt den Heuberg-Apaka GbR vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Heuberg-Alpaka GbR. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!
Meßstetten, den 15.02.2023